Gemeinsames Schreiben der BbgVRV und des Berliner Verwaltungsrichtervereins – ausbleibende Ausschreibung von Stellen am OVG

Gemeinsames Schreiben der BbgVRV und des Berliner Verwaltungsrichtervereins – ausbleibende Ausschreibung von Stellen am OVG

Die BbgVRV hat am 22. November 2022 gemeinsam mit dem Verein der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin e.V. jeweils ein Schreiben an die Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg und die Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin wegen der ausbleibenden Ausschreibung und Besetzung offener Stellen beim OVG Berlin-Brandenburg und der damit einhergehenden unzureichenden Personalausstattung dieses Gerichts gerichtet.

An die
Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Frau Dr. Lena Kreck
Salzburger Str. 21-25
10825 Berlin

Ausschreibung der offenen Stellen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Sehr geehrte Frau Senatorin,

mit Befremden verfolgen wir den Stillstand bei der Besetzung von mittlerweile vier offenen R-2-Stellen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Die Geschäftslage am Oberverwaltungsgericht erlaubt keinen weiteren Aufschub der Ausschreibung. Neben einer Vielzahl von – auch nur mit genügender Personalausstattung zu bewältigenden – zweitinstanzlichen Verfahren sind mittlerweile rund 230 erstinstanzliche Verfahren anhängig. Sie beziehen sich insbesondere auf die Energiewende, gehen insoweit auf gesetzlich veränderte Zuständigkeiten mit dem Ziel der Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben zurück und sind von erheblichem Schwierigkeitsgrad.

Die Regierungsparteien in Berlin und Brandenburg versichern in der Öffentlichkeit immer wieder, wie vordringlich die Energiewende sei. Wenn die hierfür erforderlichen Maßnahmen wie eine ordnungsgemäße Ausstattung des Oberverwaltungsgerichts zu treffen sind, tritt jedoch Stillstand an die Stelle von Tatkraft. Die angesichts der Zahl offener Verfahren dringend erforderliche Ausstattung des Oberverwaltungsgerichts mit mindestens einem weiteren Senat, die nach unserer Kenntnis auch von der Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg gefordert wird, ist bislang nicht erfolgt.

Der Stillstand wiegt umso schwerer, als das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für ein (weiteres) Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vorgelegt hat. Der Entwurf soll eine schon angesichts der gegenwärtigen Planstellenausstattung des Oberverwaltungsgerichts unrealistische weitere Beschleunigung von Verfahren im Infrastrukturbereich bewirken. Unerreichbar wird dieses Ziel jedoch, wenn die Gerichtsverwaltungen es nicht nur unterlassen, das Oberverwaltungsgericht entsprechend der gestiegenen Belastung personell besser auszustatten, sondern nicht einmal die Besetzung vorhandener Planstellen gewährleisten und die personelle Ausstattung des Gerichts weit dahinter zurückfallen lassen.

Aus unserer Sicht gibt es hierfür keine Rechtfertigung.

Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung hat für das Kammergericht mehrere Stellen ausgeschrieben. Offenbar werden also die Obergerichte grundsätzlich versorgt.

Angesichts einer jüngst veröffentlichten Ausschreibung für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg kann es auch nicht an einer grundsätzlichen Verständigung zwischen den beiden Justizverwaltungen fehlen.

In der Vergangenheit stellte sich bisweilen die Frage, ob das Auswahlverfahren auf Beförderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerber eingeschränkt wird. Auch diese Frage, die zu Gunsten der Personalentwicklung bislang ganz überwiegend bejaht wurde, ist ohne Weiteres klärungsfähig.

Das derzeitige Verfahren auf Erlass einer Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Berlin bzw. im Land Brandenburg bietet ebenfalls keine Besonderheiten in Bezug auf das Oberverwaltungsgericht, die eine gegenüber dem Finanzgericht unterschiedliche Behandlung des Stellenbesetzungsverfahrens erforderlich machten.

Weitere Gründe für ein Zuwarten fallen uns nicht ein, schon gar nicht zur Erklärung der mittlerweile eingetretenen Dimension des Stillstands.

Wir fordern daher die unverzügliche Ausschreibung der vier offenen Stellen durch die Länder Berlin und Brandenburg und bitten Sie um Mitteilung, welchen Grund die bisherige Verzögerung hat.

Am 15. Dezember 2022 erscheint die nächste Ausgabe des Justizministerialblattes für das Land Brandenburg. Wenn die Ausschreibung dort nicht erfolgt, wird der gesamte Vorgang in das Jahr 2023 getragen. Das muss im Sinne der Menschen, die beim Oberverwaltungsgericht Rechtsschutz nachsuchen, unbedingt vermieden werden.

Frau Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg haben wir ein gleichlautendes Schreiben übersandt.

Mit freundlichen Grüßen


Download der Schreiben als pdf:

Schreiben an die Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin
Schreiben an die Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg


Siehe auch: Pressemitteilung vom 12. November 2022 – Zusätzlicher Spruchkörper für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg


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