Richterbesoldung – BVerwG setzt Verfahren aus

Richterbesoldung – BVerwG setzt Verfahren aus

Mit Beschluss vom 24. Oktober 2019 hat der für das Beamten- und Richterrecht zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts das Verfahren über eine Klage eines ehemaligen Brandenburger Richters ausgesetzt. Der Kläger begehrt mit der Klage die Feststellung, dass seine Alimentation für die Jahre 2004 bis 2013 nicht amtsangemessen war. In dem Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Sache mit Vorlagebeschluss vom 2. Juni 2016 (– OVG 4 B 1.09 –) zunächst dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, den Vorlagebeschluss dann aber wieder aufgehoben und die Klage mit Urteil vom 17. Oktober 2018 abgewiesen (Siehe hierzu den Beitrag auf bbg-vrv.de “OVG zur Richterbesoldung in Brandenburg“).

Auf die bereits vom OVG zugelassene und vom Kläger eingelegte Revision hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. September 2018 (2 K 1632/15) das Verfahren ausgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in dem Beschluss mit der vom OVG vertretenen Auffassung, dass der dem Kläger gewährte Altersteilzeitzuschlag in die Prüfung der Verfassungskonformität der Alimentation einzubeziehen sei, auseinandergesetzt und Für und Wider sprechende Argumente angesprochen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat mit Beschluss vom 13. September 2018 dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungskonformität der Besoldung eines nach der Besoldungsgruppe R 1 besoldeten Richters ab den Jahren 2004 vorgelegt. Der betreffende Richter befand sich bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand Ende Mai 2016 ebenfalls in Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell mit entsprechenden Altersteilzeitzuschlägen. Da das VG Frankfurt (Oder) angenommen habe, dass die dem Kläger zugeflossenen Altersteilzeitzuschläge seinen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation nicht erfüllen konnten, sei es – so das BVerwG – sachdienlich und zweckmäßig, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem vorgelegten Verfahren abzuwarten.

Zu der Frage der Amtsangemessenheit der Richterbesoldung in dem betreffenden Zeitraum hat sich das Bundesverwaltungsgericht nicht geäußert.

 

Weiterführende Links:

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 

Beitrag auf bbg-vrv.de: VG Frankfurt (Oder) – Richter- und Beamtenbesoldung verfassungswidrig

 

(Information aufbereitet: RVG Böning, Cottbus)

Anmerkung: Der Beitrag dient lediglich der Information über aktuelle rechtliche und/oder tatsächliche Entwicklungen. Er muss nicht mit den von der BbgVRV und ihren Mitgliedern vertretenen Ansichten übereinstimmen.


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