Gemeinsames Schreiben des DRB und der BbgVRV an den Ministerpräsidenten

Gemeinsames Schreiben des DRB und der BbgVRV an den Ministerpräsidenten

In einem gemeinsamen Schreiben vom 13. Januar 2020 haben sich der Deutsche Richterbund Brandenburg und die Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg aus Anlass der Beratungen des Kabinetts zum Nachtragshaushalt an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg gewandt.

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

im Vorfeld der anstehenden Beratungen der Landesregierung über den Nachtragshaushalt sind in der Richterschaft in Brandenburg Befürchtungen aufgekommen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten und von der Ministerin der Justiz vorgesehenen zusätzlichen 30 Stellen für Nachwuchsjuristinnen und -juristen sowie 40 Stellen für das Folgepersonal in Frage gestellt werden könnten. Dem möchten wir nachdrücklich entgegentreten.

Im Ausgangspunkt begrüßen unsere beiden Richtervereinigungen das im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbarte Ziel einer leistungsstarken Justiz, die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Wahrung des Rechtsstaates unerlässlich ist und den einzelnen Menschen die Wahrung ihrer persönlichen Rechte in allen Rechtsgebieten im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes gewährleistet. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie der vollständige Abbau der Altverfahren anzustreben. Dem gegenüber stellen sich die derzeitigen Zustände an den Gerichten in Bezug auf überlange Verfahrenslaufzeiten und die Zahl der angehäuften Altverfahren in nahezu allen Gerichtszweigen als äußerst besorgniserregend dar. Dies sind Folgen der Personalpolitik der vergangenen 15 Jahren.

Es ist daher dringend notwendig, über die Nachbesetzung vorhandener Stellen hinaus wenigstens die in dem Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen Stellen im Umfang von 30 Richter- bzw. Staatsanwaltsstellen und 40 Stellen für das Folgepersonal bereitzustellen. Nur so können in absehbarer Zeit signifikante Fortschritte auf dem Weg zu einer sowohl quantitativ wie qualitativ leistungsstarken Justiz und damit der uneingeschränkten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemacht werden. Dabei geht es nach unserer Auffassung auch ganz erheblich darum, das bereits beschädigte Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen, der ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie ist.

Wir bitten Sie und die übrigen Ministerinnen und Minister der Landesregierung aus den vorgenannten Gründen, den Koalitionsvertrag in diesem Punkt im Sinne einer leistungsfähigen Justiz im Land Brandenburg ohne Abstriche umzusetzen und die erwähnten zusätzlichen Stellen in den Nachtragshaushalt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Cerreto
(Deutscher Richterbund
Landesverband Brandenburg)

 

Martin Schröder
(Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen
und Verwaltungsrichter im Land Brandenburg)

 

Download des Schreibens des DRB Brandenburg und der BbgVRV vom 13.01.2020


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