Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Der BDVR hat zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (BT-Drs. 20/8095) Stellung genommen.

Das Ziel des Gesetzentwurfs, den Einsatz von Videokonferenztechnik weiter zu fördern, werde – so der BDVR – grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings enge der Entwurf die Gerichte bei der Entscheidung über den Einsatz von Videokonferenztechnik zu stark ein. Es solle insbesondere auf eine gesetzliche Einengung des gerichtlichen Ermessens bei dem Einsatz von Videokonferenztechnik ebenso wie auf ausdrückliche Begründungspflichten für die Entscheidung über ihren Einsatz verzichtet werden. Zudem solle die Anordnung von Videokonferenztechnik unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Vorhandenseins einer im Einzelfall ausreichenden technischen Ausstattung der Gerichte stehen.

Die vollständige Stellungnahme des BDVR vom 16. Oktober 2023 finden Sie auf der Internetseite des BDVR unter folgendem Link: Stellungnahme – Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten


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