Rundbrief 2021

Rundbrief 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Vereinigung,

einmal wieder ist es längst an der Zeit, Sie im Namen des Vorstandes über die Tätigkeit der Vereinigung und geplante Vorhaben zu informieren.

Zuvor möchte ich aber Ihre Aufmerksamkeit auf den Verlust von zwei Mitgliedern lenken, die verstorben sind und deren ehrendes Andenken es zu bewahren gilt: Bereits Ende des Jahres 2019 ist unser Mitglied H. Schneider, VRiVG a.D. am VG Cottbus, in seiner Heimat in Nordrhein-Westfalen verstorben. Leider erreichte den Vorstand diese Nachricht erst Ende des Jahres 2020. An Herrn Schneider erinnern sich die älteren Kolleginnen und Kollegen aus Cottbus noch gut. Er kam 1998 als Pensionär und Aufbauhelfer aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen an das VG Cottbus und wirkte dort – wie mir berichtet wurde – mit großer Freude noch einige Jahre. Und kürzlich verstarb, wie einigen bekannt sein dürfte, nach langer Krankheit im Alter von 68 Jahren am 12. August 2021 Herr Ministerialdirigent a.D. Koldehoff.  Auch dieser kam ursprünglich als Verwaltungsrichter aus Nordrhein-Westfalen nach Brandenburg. Bevor er seine langjährige Tätigkeit im Ministerium der Justiz aufnahm – ich selbst begegnete ihm dort anlässlich meiner Einstellung als Proberichter im Jahr 2000 –, wirkte er u.a. als Gründungsmitglied unserer Vereinigung mit und blieb dieser bis zuletzt verbunden. Der Ehefrau und der Familie habe ich im Namen der Vereinigung unser Beileid bekundet.

In Anbetracht dieser schmerzlichen Verluste ist es umso erfreulicher, dass wir auch dieses Jahr weitere Neuaufnahmen von durchweg (dienst-)jüngeren Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder verzeichnen konnten oder noch zu erwarten haben. Neben einem noch förmlich zu beschließenden Aufnahmeantrag einer Kollegin haben wir dieses Jahr bereits vier Kolleginnen und zwei Kollegen aufnehmen können.

 

I. Tätigkeit im Jahr 2021

Im Nachgang erscheint es als eine glückliche Fügung, dass wir im November letzten Jahres unsere Mitgliederversammlung noch als Präsenzveranstaltung im Verwaltungsgericht Cottbus abhalten konnten. Ansonsten war weithin eine Planung von Veranstaltungen bis zum Sommer kaum möglich.

Auch im laufenden Jahr hat sich die Vereinigung mit Stellungnahmen gegenüber dem Ministerium der Justiz zu Wort gemeldet, so zur Änderung der ErprobungsAV, der geplanten Änderung der BeurteilungsAV sowie der 4. Änderungsverordnung zur Gerichtszuständigkeitsverordnung (BbgGZV). Leider habe ich es bezüglich der BeurteilungsAV versehentlich versäumt, den Mitgliedern im Vorfeld den Entwurf mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis zu geben. Wenn dadurch der Eindruck entstanden sein sollte, dass dem Vorstand an der Meinung und dem Sachverstand der interessierten Mitglieder nicht gelegen sei, bedauere ich das. Im Gegenteil sind für uns Ihre Beiträge und Anregungen wertvoll. Es soll daher bei der Regel bleiben, dass der Vorstand im Rahmen solcher Anhörungen die Mitglieder einbindet.

Der Vorstand hat sich im Mai einen moderat kostenpflichtigen Webex-Account für zunächst ein Jahr zugelegt, um Vorstandssitzungen notfalls auch online abhalten zu können. Unabhängig von pandemiebedingten Einschränkungen bietet dies die Möglichkeit, ggf. kurzfristig erforderliche Sitzungen unabhängiger von der Ortsanwesenheit durchführen zu können. Die ersten Erfahrungen waren mit den üblichen technischen Einschränkungen verhalten positiv. Für die reguläre Vorstandsarbeit dürfte das direkte räumliche Zusammenkommen grundsätzlich vorzugswürdig bleiben. Für die Zukunft bleibt zu prüfen, ob dieser eigene Webex-Zugang für die Vorstandsarbeit sinnvoll ist.

Als bislang einzige Veranstaltung ragt der Ausflug der Vereinigung am 11. September zu den Beelitzer Heilstätten heraus. Die Kollegin Piekos hat dazu einen kurzen Bericht verfasst, der in dem kommenden Rundschreiben des BDVR zu lesen sein soll.

 

II. Zukunftskonferenz der Justiz

Am 3. September habe ich für die Vereinigung die Auftaktveranstaltung der von der Ministerin der Justiz ins Leben gerufenen Zukunftskonferenz besucht. Die Konferenz soll der Modernisierung der Justiz im Sinne des Mottos „Zukunftsfähig, Leistungsstark, Bürgernah“ dienen. Die Auftaktveranstaltung wurde sowohl von den Gerichtsvorständen wie den Berufsverbänden und Richtergremien wie auch von den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Landtags gut besucht und strahlte eine gewisse Aufbruchstimmung aus. Dies dürfte auch daran liegen, dass das Ziel ausdrücklich sein soll, in Arbeitsgruppen, an denen ausdrücklich auch „die Basis“ über die Gremienvertreter und Berufsvereinigungen vertreten sein sollen, Reformideen zu entwickeln und diskutieren, um möglichst innerhalb etwa eines Jahres umsetzbare Vorhaben erarbeitet zu haben. Die – teils externen – Redebeiträge der Veranstaltung sind auf der Homepage des Ministeriums unter Justiz/Zukunftskonferenz bzw. https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/themen/zukunftskonferenz-justiz/ als Videos abrufbar. Ich lege es Ihnen und Euch ans Herz, da einmal hineinzuschauen, um sich ein Bild zu machen.

Nunmehr sind wir aufgerufen, uns an drei der fünf Arbeitsgruppen, die vorwiegend den richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich betreffende Fragestellungen behandeln sollen, durch die Entsendung einer Kollegin oder eines Kollegen, zu beteiligen. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich möglichst kontinuierlich ab etwa November bis Mitte nächsten Jahres zu engagieren und sich dabei natürlich auch mit dem Vorstand abzustimmen. Die Arbeitsgruppen sollen mit etwa 10 bis 12 Personen besetzt sein, die Treffen sollen landesweit und nicht nur in Potsdam stattfinden.

Die Arbeitsgruppen heißen:

1. Kultur des Wechsels

2. Personalgewinnung

3. Zukunft des mittleren Dienstes

4. Entlastung und Unterstützung der Richter und Staatsanwälte (z.B. Wirtschaftsreferenten bei der StA)

5. Vereinbarkeit von Familie und Karriere

Erbeten wird unsere Mitarbeit zu den Gruppen 1), 4) und 5).

Wie mir die nur für dieses Projekt verpflichtete Projektkoordinatorin, die ehem. Staatssekretärin im BMJV Frau Dr. Grundmann in einem Telefongespräch erläuterte, befasst sich die Gruppe 1) insbesondere mit der Frage der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Geschäftsbereichen der Justiz sowie auch mit der Frage von Personalentwicklungskonzepten, die in den Geschäftsbereichen – anders als im Ministerium selbst – bislang jedenfalls nicht in geschriebener Form existieren.

In der Gruppe 4) wird u.a. auch erörtert werden, ob eine Justizassistenz wie in Niedersachsen eingeführt werden sollte. Dabei handelt es sich um die Mitarbeit von Referendaren als wissenschaftliche Mitarbeiter im Nebenjob auf Minijob-Basis (vgl. etwa: https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/karriere_ausbildung/rich-terassistenz/justizassistenz-in-niedersachsen-185530.html).

Der Vorstand bittet daher, dass sich an der Mitarbeit in den drei genannten Arbeitsgruppen interessierte Kolleginnen und Kollegen melden. Wie wir damit umgehen, wenn wir eine Überzahl an Bewerbungen haben, ist noch nicht beschlossen. Ich meinerseits werde als Vorsitzender grundsätzlich bereit sein, die Vereinigung in einer der drei Arbeitsgruppen zu vertreten. Auch wenn natürlich völlig unklar ist, wie konstruktiv und ergebnisoffen der ganze Prozess ist, denke ich, dass es trotz aller Mühen wichtig ist und sich lohnen dürfte, aktiv an diesem Prozess mitzuwirken, um auch unsere Interessen einzubringen.

 

III. Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen

Wie bereits vorab angekündigt wird die diesjährige Mitgliederversammlung am 17. November um 16.00 Uhr im Plenarsaal des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg stattfinden. Die förmliche Einladung wird in Kürze folgen.

Ein zentraler Gegenstand wird die turnusmäßige Neuwahl des Vorstandes sein. Mit einer Ausnahme wird sich der Vorstand gerne zur Wiederwahl stellen. Die Kollegin Scharfenberg hat nicht zuletzt mit Blick auf die von ihr übernommene Funktion der Richterlichen Gleichstellungsbeauftragten beim OVG Berlin-Brandenburg entschieden, nicht mehr für den Vorstand zu kandidieren. Bereits an dieser Stelle möchte ich ihr im Namen von uns allen einen herzlichen Dank für ihr Engagement in unserem Vorstand und der für unsere Vereinigung geleisteten Arbeit in den vergangenen Jahren aussprechen. Erfreulicherweise hat sich die Kollegin Richterin Piekos vom VG Cottbus bereit erklärt, an Stelle von L. Scharfenberg für den Vorstand zu kandidieren, so dass der bisherige Vorstand sich mit dieser Änderung als „Team“ zur Wahl stellen wird.

Was auf der Mitgliederversammlung ebenso angesprochen werden soll, ist die Frage einer Abordnung von Verwaltungsrichterinnen und –richtern an die Verwaltungen der Landkreise, kreisfreien Städte oder Landesämter. Hierzu gibt es inzwischen das beigefügte Eckpunktepapier als Entwurf und Diskussionsgrundlage. Zu einer ersten Diskussionsrunde hat der Vorstand die Kolleginnen und Kollegen der brandenburgischen Verwaltungsgerichte am kommenden Dienstag ins VG Potsdam eingeladen. Auf der Mitgliederversammlung soll hierüber berichtet werden und ggf. das weitere Vorgehen besprochen werden.

 

IV. Ausblick

Wir hoffen, dass der neu bzw. wieder gewählte Vorstand in naher Zukunft bislang aufgeschobene Veranstaltungen aufgreifen und realisieren kann. Dazu zählen insbesondere die gemeinsam mit dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts geplante Tagung für Proberichterinnen und Proberichter sowie ein fachlicher Austausch und Besuch des BAMF in der Außenstelle Eisenhüttenstadt.

Zudem ist vorgesehen, neben der Bestückung der Zukunftskonferenz, Anfang nächsten Jahres wieder den Gesprächsaustausch mit der Ministerin der Justiz fortzuführen.

Für weitere thematische Anregungen zu denkbaren Vortragsveranstaltungen in 2022 ist der Vorstand immer offen.

Zuletzt wiederum die Empfehlung an Sie, immer einmal wieder auf unsere Homepage zu schauen (für die ich wiederholt aus dem Kreis anderer Landesverbände großes Lob entgegennehmen durfte). Dem geschätzten Kollegen Böning ist zu danken, dass auf dieser ansprechend gestalteten Seite regelmäßig interessante aktuelle Beiträge erscheinen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schröder


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