Rundbrief 1/2020

Rundbrief 1/2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Vereinigung

die letzte Mitgliederversammlung im November 2019 liegt schon lange zurück und so ist es längst an der Zeit, Sie im Namen des Vorstandes über die Tätigkeit der Vereinigung und geplante Vorhaben informieren. Der Umstand, dass wir alle seit März mit den durch die Covid-19-Pandemie verbundenen Einschränkungen leben und arbeiten müssen, hat auch die Vorhaben der Vereinigung naturgemäß betroffen. Gleichwohl waren wir nicht gänzlich untätig und haben die verhaltene Hoffnung, dass die eine oder andere Veranstaltung in einem kleineren Rahmen in absehbarer Zeit wieder stattfinden kann.

 

l. Kurzer Rückblick auf 2019

Über die Tätigkeit des Vorstandes und der Vereinigung hat der bisherige Vorsitzende Wilfried Kirkes in der Mitgliederversammlung ausführlich berichtet. Die Vereinigung setzte sich im Gespräch mit dem damaligen Minister und Staatssekretär für personelle Verstärkungen und Besoldungsfragen ein (Stichwort: bundeseinheitliche Richterbesoldung), meldete sich zugunsten der personellen Verstärkung auch in den Haushaltsberatungen zu Wort, wurde schriftlich und mündlich zur Änderung des BbgRiG angehört, eine ganze Reihe von Mitgliedern nahm am Verwaltungsgerichtstag in Darmstadt teil und der Vorstand setzte Vorbereitungen für eine eventuelle Ausrichtung des Verwaltungsgerichtstags 2025 in Potsdam in Gang. Hervorheben möchte ich zudem, dass unsere Vereinigung mit ihren Wahlvorschlägen bei den im Herbst 2019 durchgeführten Gremienwahlen überaus erfolgreich war und wir in den vergangenen Jahren auch unter den neuen „Kolleginnen” rasch neue Mitglieder gewinnen und damit wachsen konnten. Beides ist auch auf die rege und aktive Tätigkeit des Vorstandes in den vergangenen Jahren unter dem Vorsitz von Wilfried Kirkes zurückzuführen, welche die Vereinigung nach Innen und Außen wieder deutlich wahrnehmbar gemacht hat. Dafür möchte ich als seinerzeit eher interessiertes als aktives Mitglied an dieser Stelle im Namen aller Mitglieder unseren herzlichen Dank und Respekt zum Ausdruck bringen. Das gilt insbesondere für Wilfried Kirkes im Nachgang zu seinem freiwilligen Ausscheiden aus dem Vorstand, der die Tätigkeit der Vereinigung in den rund vier Jahren wesentlich geprägt und die Belange der Vereinigung gerade auch in der (Medien-)Öffentlichkeit pointiert und damit gut wahrnehmbar vertreten hat. Damit konnte ich als neu gewählter Vorsitzender in ein gut aufgestelltes Vorstandsteam einrücken. Die Kandidatur und Wahl habe ich nach kurzer Überlegung gerne angenommen und möchte mich bei allen nochmals für das mit der Wahl verbundene Vertrauen bedanken. Wir im Vorstand möchten die erfolgreiche Arbeit gemeinsam mit Ihnen fortführen. Denn es gilt weiterhin, dass die Arbeit und Lebendigkeit der Vereinigung von dem Engagement und der gerne auch (konstruktiv) kritischen Unterstützung ihrer Mitglieder abhängen. In diesem Sinne bitte ich Sie, insbesondere die jungen Kolleginnen und Kollegen auf unsere Vereinigung aufmerksam zu machen und sie als neue Mitglieder zu werben. Auch in diesem Jahr waren wir in dieser Hinsicht an allen Standorten bereits teilweise erfolgreich. Neu in unseren Reihen begrüßen wir die Kollegen Ri XXX (VG Cottbus) und Ri XXX (VG Frankfurt (Oder) sowie demnächst Ri XXX und Ri XXX (beide VG Potsdam), deren Aufnahme bevorsteht.

 

II. 2020 bislang

1) Als im Januar die Landesregierung den Nachtragshaushalt beriet, berichtete mir Wilfried Kirkes von Gerüchten aus dem politischen Raum, dass die von der Justizministerin avisierte weitere Aufstockung der Justiz innerhalb der Regierung infrage gestellt werden könnte. So kam es zu dem kurzfristig aufgesetzten Schreiben an den Ministerpräsidenten, das ich gemeinsam mit der Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Brandenburg, Frau Cerreto, am 13. Januar verfasst habe, um auf die für den auch von der Politik angestrebten Abbau der überjährigen Verfahren dringend benötigten Stellen hinzuweisen. Dieses hat jedenfalls Beachtung gefunden, denn im Auftrag des Ministerpräsidenten hat sich die Finanzministerin im Nachgang für unseren Beitrag bedankt. Im Ergebnis sind die von der Justizministerin beantragten zusätzlichen Stellen vom Landesparlament beschlossen worden.

 

2) Am 11. Juni hatte der Vorstand die Gelegenheit zum Informations- und Gedankenaustausch mit der Justizministerin des Landes Brandenburg. An dem Gespräch nahmen neben Frau Ministerin Hoffmann die Staatssekretärin Frau Dr. Leiwesmeyer und der Leiter der für das Personalwesen zuständigen Abteilung l, Herr XXX und für den Vorstand neben dem Vorsitzenden die Kolleginnen Ri’inVG Dr. Lubitzsch und Ri’inVG Scharfenberg teil.

Die zuletzt überaus erfreuliche Personalentwicklung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nahm einen breiten Raum des Gesprächs ein. Frau Ministerin hat in dem Gespräch erläutert, dass die bereits unter ihrem Vorgänger begonnene und nunmehr mit dem Nachtragshaushalt abgeschlossene personelle Aufstockung von Richterstellen nebst nichtrichterlichen Mitarbeitern auf einer Bedarfsberechnung beruht, die erheblich über die (auf Eingangszahlen abstellende) Pebb§y-Berechnung hinausgeht und die Richterarbeitskräfte berücksichtigt, die zum Abbau der vorhandenen Altbestände in einem Zeitraum von drei Jahren benötigt werden (rd. 73 RAK nach Pebb§y und 18 RAK für Altbestände, ohne Verwaltungstätigkeit). In dem Nachtragshaushalt werden nun einschließlich der Stellen aus dem Pakt für den Rechtsstaat und einschließlich der Gerichtsvorstände 117 planmäßige Richterstellen ausgewiesen. Frau Ministerin lobte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die enorme Leistung auf Seiten des Ministeriums sowie der zuständigen Gremien und Kommissionen, insbesondere des Richterwahlausschusses, die auch während des Corona-Lockdowns hart gearbeitet hätten, um bereits eine Vielzahl der Stellen zu besetzen und insbesondere zahlreiche Neueinstellungen vorzunehmen. Zugleich betonte Frau Ministerin, dass mit dem erheblichen Personalaufbau, der teilweise auch im Vorgriff auf in einigen Jahren vermehrt anstehende Pensionierungen erfolge, die deutliche Erwartung verbunden werde, dass die Verwaltungsgerichte die Arbeitskraft auch zum Abbau der Altverfahren nutzen werden. Eine Erhöhung der Bedarfsberechnung zum Abbau von Altverfahren werde in drei Jahren nicht mehr erfolgen.

Wir haben uns unsererseits positiv zu der erfolgten personellen Aufstockung und damit verbundenen Verjüngung der Gerichtsbarkeit geäußert, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass diese Verstärkung lange überfällig war und von unserer Vereinigung seit Jahren eingefordert wurde. Zu der nachvollziehbaren Erwartungshaltung des Abbaus von Altbeständen haben wir angemerkt, dass mit ersten positiven Effekten frühestens im Laufe des nächsten Kalenderjahres zu rechnen ist. Denn die Besetzung der offenen Stellen beginnt erst allmählich vor Ort tatsächlich zu einem Mehr an Richterarbeitskraft zu führen, weil etwa durch die Besetzung zahlreicher R2-Stellen aus den eigenen Reihen wieder Lücken im Bereich der erfahrenen Berichterstatter und Berichterstatterinnen entstanden sind, es weitere Fluktuation gab und es zudem gilt, die vielen jungen Kolleginnen und Kollegen sich einarbeiten zu lassen. Zudem haben wir betont, es sei wichtig, der Öffentlichkeit und dem Landtag zu vermitteln, dass es in der Phase des Abbaus der Altbestände zu dem in Fachkreisen bekannten statistischen Effekt kommen wird, dass sich die durchschnittlichen statistischen Verfahrenslaufzeiten zunächst verschlechtern werden, bevor es mittelfristig „bergauf” gehen kann. Dies wurde von unseren Gesprächspartnern einhellig zustimmend zur Kenntnis genommen. Wie Sie dem kürzlich gegebenen Zeitungsinterview von Frau Ministerin entnehmen können, hat sie dort auf diesen Umstand erfreulich deutlich hingewiesen (vgl. https://www.pnn.de/brandenburg/interview-susanne-hoffmann-cdu-brandenburgs-justizministerin-fuer-vorratsdatenspeicherung/26058982.html).

Ein Thema, bei dem unsere Vereinigung in den kommenden Jahren „am Ball” bleiben muss, ist die Frage der Verplanungsperspektive. Denn diesbezüglich konnte und wollte Frau Ministerin in dem Gespräch keine Garantieerklärung für alle neu eingestellten Proberichter und Proberichterinnen abgeben, weit die Frage derzeit wegen der fehlenden Absehbarkeit der Entwicklung der Eingangszahlen nicht seriös beantwortet werden könne.

Die Ministerin teilte ferner zum Traineeprogramm im Ministerium mit, dass dieses derzeit strukturell reformiert werde mit dem Ziel, es praktikabler zu gestalten und die Möglichkeit zur Heimarbeit zu geben, damit das Programm insgesamt attraktiver werde. Insgesamt werde an alle geeigneten Kolleginnen appelliert, ihr Interesse daran zu bekunden.

Zum Bereich der IT-Ausstattung verwies Frau Ministerin darauf, dass man den ZenlT neu strukturiert habe und Wert auf eine Abgrenzung zu den IT-Leitstellen lege. Zudem liege der Fokus auf der dringend nötigen Personalgewinnung. Hinsichtlich der Ausstattung der Gerichte mit dienstlichen Tokens und Laptops sei geplant, diese auszuweiten und auch die technischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Im Übrigen konzentriere man sich auf eine Aktualisierung der Fachgerichtsbarkeiten, um dort die Voraussetzungen für die E-Akte zu schaffen. So würden insbesondere die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit auf EurekaFach umgestellt. Unsererseits wurde hervorgehoben, dass die IT-Leitstellen vor Ort personell hinreichend besetzt werden müssten.

Schließlich wurde in dem Gespräch noch das Thema der in § 41 BbgRiG neu gefassten weiten Mitbestimmungsregelung – die im Gesetzgebungsverfahren von unserer Vereinigung als zu pauschal und übereilt nicht befürwortet worden war – und der dazu kürzlich seitens des Ministeriums gegebenen Anwendungshinweise angeschnitten. Wir haben bekundet, dass wir für die dort nachvollziehbar geschilderte verfassungsrechtliche Problematik Verständnis haben, jedoch die Art und Weise der empfohlenen sehr restriktiven Auslegung kritisch sehen. Aus unserer Sicht dürften Konflikte über den Umfang der Mitbestimmung am ehesten durch eine weitreichende Einbeziehung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit vermieden werden. Die Ministerin erläuterte, dass die Anwendungshinweise auf Wunsch einiger Obergerichte erstellt worden seien. In einzelnen Gerichtsbarkeiten werde mit Auseinandersetzungen gerechnet. Ziel des Ministeriums sei es, im Jahr 2021 eine rechtlich saubere Gesetzesfassung auf den Weg zu bringen, wobei aber aufgrund der Historie zur Änderung der Regelung auf Initiative des Landtages fraglich sei, ob dies politisch eine Mehrheit finde.

 

3) Leider wird es nicht möglich sein, 2025 den Verwaltungsgerichtstag in Potsdam oder sonst in Brandenburg auszurichten. Diese Nachricht mussten wir dem Vorstand des Deutschen Verwaltungsgerichtstages kürzlich geben, nachdem die hinsichtlich der Anforderungen konkretisierten Planungsversuche mit möglichen Konferenzstandorten ergaben, dass es für die Größe der Veranstaltung (Saal für bis zu 800-1000 Personen und gewisse Anzahl an Seminarräumen) derzeit in Brandenburg keine verfügbaren Orte mit entsprechenden Hotelkapazitäten gibt. Gleichzeitig haben wir aber unser Interesse signalisiert, in den nächsten Jahren einmal den Kleinen Verwaltungsgerichtstag auszurichten. Vielleicht können wir dann die erhebliche Vorarbeit unseres Ortsausschusses in Potsdam noch einmal fruchtbar machen. Ich finde es trotzdem gut und wichtig, dass wir dieses Vorhaben ernsthaft in Angriff genommen haben. Daher bedanke ich mich sehr herzlich bei den Kolleginnen des Ortsausschusses, namentlich XXX, XXX und XXX, für die engagierte Recherchearbeit vor Ort!

 

4) Der Corona-Lockdown Mitte März hat alle, insbesondere aber auch die Gerichtsverwaltungen und Richter- sowie Mitarbeiterräte vor neue Herausforderungen gestellt. Die Justiz und insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat es aus meiner Sicht in Brandenburg geschafft, in verantwortungsvoller Weise mehr als nur einen Notbetrieb zu gewährleisten und einhergehend mit den Lockerungen wieder annähernd einen Normalbetrieb zu gewährleisten. Zugleich waren und sind insbesondere die für das Infektionsschutzgesetz zuständigen Kolleginnen und Kollegen in besonderer Weise gefordert, über behördliche Maßnahmen oder individuelle Freiheitsrechte im Zusammenhang mit den Infektionsgefahren in ganz verschiedenen Fallkonstellationen zu entscheiden. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist dadurch, wie sonst zuletzt nur im Asyl- und Ausländerrecht, deutlich stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt, was sich nach meiner Einschätzung durchaus positiv auf die Akzeptanz unserer Arbeit auswirken kann.

Vor der Tätigkeit der Vereinigung haben die Einschränkungen nicht halt gemacht: die geplante Richtertagung beim BAMF sowie ein Tagesseminar für Brandenburgische Proberichter in Kooperation mit dem Präsidenten des OVG mussten verschoben werden. Unseren für Ende August angedachten Ausflug konnten wir lange nicht planen.

 

III. Ausblick

Die eben erwähnte Proberichtertagung soll u. U., sollte dies hygienetechnisch machbar sein, noch dieses Jahr stattfinden. Die BAMF-Tagung wird vermutlich erst im Jahr 2021 wieder ein Thema. Richterinformationsreisen zu europäischen Verwaltungsgerichten harren noch der Konkretisierung, jedoch:

Wir möchten einen Ausflug der Mitglieder in Form eines Spaziergangs, vielleicht verbunden mit einer Führung und einer Einkehr in eine Gartenwirtschaft vorschlagen. Aus Anlass 30-jährigen Jubiläum der Wiedervereinigung wollen wir gerne ein kleines (schöneres) Teilstück des Mauerwegs entlang spazieren, vermutlich ausgehend von der Glienicker Brücke in Potsdam. Nähere Informationen dazu folgen bald, wir bitten dann um rege Interessebekundungen.

Schließlich darf der Hinweis auf unsere Mitgliederversammlung am 19. November 2020 im VG Cottbus nicht fehlen, auch wenn wir uns dieses Jahr möglicherweise aus besagten Gründen ausnahmsweise nicht wünschen können, dass möglichst viele Mitglieder auch kommen. Wir werden uns dazu etwas einfallen lassen.

Schauen Sie immer einmal wieder auf unsere Homepage, unser Mitglied und Kollege A. Böning pflegt dort dankenswerterweise regelmäßig aktuelle Beiträge insbesondere aus der Rechtsprechung ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schröder

Frankfurt (Oder), den 14. August 2020

 

Der Rundbrief 1/2020 als Download

 


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