Gemeinsames Schreiben der Berliner und Brandenburger Vereinigungen – Besetzung OVG-Stelle

Gemeinsames Schreiben der Berliner und Brandenburger Vereinigungen – Besetzung OVG-Stelle

Die Verwaltungsrichtervereinigungen der Länder Berlin und Brandenburg haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an die brandenburgische Justizministerin und den berliner Justizsenator gewandt, mit dem die Besetzung der seit längerem vakanten Stelle einer Vorsitzenden Richterin oder eines Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angemahnt wird.

Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Senator,

im Namen der Mitglieder der Verwaltungsrichtervereinigungen in den Ländern Berlin und Brandenburg appellieren wir an Sie, das seit langer Zeit offene Stellenbesetzungsverfahren für das Amt einer Vorsitzenden Richterin oder eines Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Besoldungsgruppe R3) im Interesse an einer gut funktionierenden Justiz zügig voranzutreiben und durch Vorlage eines Besetzungsvorschlags an den Gemeinsamen Richterwahlausschuss eine Besetzung der vakanten Stelle zu ermöglichen.

Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um ein herausgehobenes Amt für die obergerichtliche Rechtsprechung in beiden Ländern. Umso mehr belastet es die Justiz, dass der Dienstposten bereits seit gut einem Jahr nicht besetzt ist. Denn in der Folge müssen die zu leistenden Aufgaben durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden eines anderen Senats mit abgedeckt werden, so dass damit wenigstens zwei Senate beim Oberverwaltungsgericht nun schon längere Zeit in ihrer Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind. In einer Zeit, da durch die Pandemielage auch das Oberverwaltungsgericht zusätzlichen Belastungen ausgesetzt ist, wirkt sich dies besonders nachteilig aus.

Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass das Besetzungsverfahren zwar vorbildlich beizeiten mit der Ausschreibung eingeleitet wurde, eine Vorlage an den Gemeinsamen Richterwahlausschuss indes trotz des inzwischen verstrichenen Zeitraums nicht erfolgt ist. Hinderungsgründe sind für uns nicht erkennbar. Nach unserem Verständnis hat Ihnen der Präsident des Oberverwaltungsgerichts einen vom Präsidialrat gebilligten Besetzungsbericht vorgelegt. Die Besetzung richtet sich nach dem Prinzip der Bestenauslese nach Eignung und Leistung auf der Grundlage der vorliegenden Beurteilungen. Hierdurch wird Ihr Vorschlagsrecht von vornherein begrenzt. Das öffentliche Interesse an der vollen Funktionsfähigkeit des Gerichts gebietet es daher, dem Bewerbungsverfahren Fortgang zu geben, indem dem Richterwahlausschuss ein Besetzungsvorschlag unterbreitet wird.

Für die Belastungssituation des Oberverwaltungsgerichts wie auch für das Ansehen der Justiz wäre es schädlich und befremdlich, wenn aufgrund der zu befürchtenden weiteren Verzögerung das Besetzungsverfahren sogar insgesamt neu durchgeführt werden müsste, weil die vorgelegten Beurteilungen ihre Aktualität eingebüßt hätten. Ein solcher Zustand dürfte eintreten, wenn nicht bald der Richterwahlausschuss befasst wird.

Nicht zuletzt würde eine weitere nicht erklärbare Verzögerung des Verfahrens Anlass zu Spekulationen über sachfremde Erwägungen geben. Nachdem in Europa sachfremde Einflussnahmen auf die Besetzung von Gerichten und auf deren Unabhängigkeit zunehmen, sollten Stellenbesetzungsverfahren für herausgehobene Richterämter frei von jedem Anschein sachfremder Verfahrensweise durchgeführt werden.

Unser Schreiben geben wir den rechtspolitischen Sprechern der Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin und im Landtag Brandenburg zur Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dirk Maresch

für den Verein der Verwaltungs-
richterinnen und Verwaltungsrichter
in Berlin e.V.

 

Martin Schröder

für die Vereinigung der Verwaltungs-
richterinnen und Verwaltungsrichter des
Landes Brandenburg

 

Download: Schreiben vom 16. November 2020


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