Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung von Richtern

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung von Richtern

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (BDVR) hat in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvL 2/16, 2 BvL 10/18 und 2 BvL 3/19 Stellung genommen. Die Verfahren betreffen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung von Richtern in den Bundesländern Bremen, Niedersachen und Brandenburg.

Der BDVR teilt die in den Vorlagebeschlüssen jeweils aufgezeigten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Regelungen zur Richterbesoldung. Der BDVR führt u.a. aus, dass die Besoldungshöhe in den Ländern Bremen, Niedersachen und Brandenburg aus den in den Vorlagebeschlüssen dargestellten Gründen evident unzureichend sei. Zutreffend sei von den Gerichten umfangreiches Daten- und Zahlenmaterial zu Tarifergebnissen der Angestellten im öffentlichen Dienst, der Entwicklung des Nominallohn- und des Verbraucherpreisindex ausgewertet und diese in Bezug zur Besoldungsentwicklung gesetzt worden und es sei ein Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder angestellt und festgestellt worden, dass mehrere Schwellenwerte zum Teil deutlich überschritten seien. Zutreffend hätten die Verwaltungsgerichte Frankfurt (Oder) und Osnabrück aufgezeigt, dass auch bei der Erfüllung von nur zwei der fünf Parameter auf der ersten Stufe, eine Gesamtabwägung vorzunehmen sei. Das Ergebnis der Verwaltungsgerichte nach einer Gesamtabwägung und Prüfung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung, dass die Alimentation nicht genüge, um Richtern der R-1 Besoldung nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung dieses Amtes für die Allgemeinheit einen der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen, sei folgerichtig.

Die vollständige Stellungnahme des BDVR vom 21. Februar 2024 finden Sie unter folgendem Link: https://www.bdvr.de/pruefung-der-verfassungsmaessigkeit-der-besoldung-und-versorgung-von-richtern/


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