Änderung von Vorschriften der Juristenausbildung

Änderung von Vorschriften der Juristenausbildung

Unter dem 28. Februar 2019 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf “Gesetz zur Änderung von Vorschriften für die Juristenausbildung” (Drucksache 6/10696) eingereicht. Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg am 25. März 2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die auf den o. g. Gesetzentwurf bezogene Anfrage, was die Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg (BbgVRV) hiervon halte, bedanke ich mich, ist doch die BbgVRV – auch – hinsichtlich dieses Gesetzvorhabens nicht beteiligt worden, obwohl – auch – die Belange der Verwaltungsgerichtsbarkeit betroffen werden.

Die in Artikel 1 Nr. 4 des GesetzE vorgesehene Änderung hinsichtlich der Beendigung der Ausbildung erscheint uns begrüßenswert, da eine taggenaue Beendigungsregelung auch für die betroffenen Referendarinnen und Referendare einen erheblichen Organisationsaufwand bedeutet.

Auch die vorgesehene Regelung in Artikel 1 Nr. 2 des GesetzE zu Versagungstatbeständen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist nachvollziehbar wie auch die Übernahme der Regelungen aus der BbgJAO in das BbgJAG (Artikel 2 des GesetzE), wobei wir es begrüßen, dass der auf eine Krankheit bezogene Versagungsgrund künftig als Ermessensvorschrift – statt als strikter Versagungsgrund – ausgestaltet werden soll (§ 10a Abs. 2 Nr. 2 in Artikel 1 Nr. 2 des GesetzE).

Wir möchten auf Folgendes hinweisen:

Das Brandenburgische JAG soll geändert werden, weil das Berliner JAG geändert wird. In Berlin geschieht dies anlässlich der Einführung einer Jahressonderzahlung. In dem Gesetzentwurf der Landesregierung heißt es hierzu, in Brandenburg, „wo die Bezüge derzeit höher sind”, sei die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung nicht geplant. In Berlin beträgt die Unterhaltsbeihilfe derzeit 1. 320,38 Euro und in Brandenburg 1. 358, 89 Euro. Das heißt der Unterschied beträgt 38, 51 Euro (brutto). Wie hoch die geplante Jahressonderzahlung in Berlin sein soll, ist uns unbekannt. Für Beamte im Vorbereitungsdienst soll sie 500 Euro betragen; vielleicht ist für den Vorbereitungsdienst ähnliches geplant. Jedenfalls gilt es zu bedenken, dass durch die Einführung einer Jahressonderzahlung in Berlin der dortige Vorbereitungsdienst an Attraktivität gewinnt. Dies wird die um 38,51 Euro (brutto) höhere monatliche Unterhaltsbeihilfe nicht ausgleichen können. Insbesondere mit Blick auf den ohnehin oft als attraktiver betrachteten Arbeitsort Berlin und die mangelnde Bewerberzahl für die Brandenburger Justiz bleibt es zu wünschen, dass Brandenburg bei der Jahressonderzahlung mit Berlin „gleich zieht”. Dieses Anliegen liegt im Übrigen auf derselben Linie, welche wir im Zusammenhang mit dem Änderungsvorhaben beim Bbg Richtergesetz mit Nachdruck vertreten: ein einander angeglichener Justizraum Berlin-Brandenburg bedingt möglichst gleiche Verhältnisse auch bei den einschlägigen Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Kirkes

 

Download der Stellungnahme vom 25. März 2019

 


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