Festveranstaltung 25 Jahre BbgVRV – 1993 bis 2018

Festveranstaltung 25 Jahre BbgVRV – 1993 bis 2018

25 Jahre sind seit der Gründung der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg, dem brandenburgischen Mitgliedsverein des BDVR, vergangen. Dieses Jubiläum beging die Vereinigung am 27. September 2018 mit einer Festveranstaltung in den Räumen des Landesverfassungsgerichts in Potsdam. Wilfried Kirkes, Vorsitzender der Vereinigung seit 2015, eröffnete die Veranstaltung mit einer Rückschau auf deren Gründung im September 1993 – in eben jenem Jahr, in dem eine verselbständigte Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg überhaupt erst entstand. Dies habe die ersten Jahre der Gerichtsbarkeit wie der Vereinigung geprägt: das Bemühen darum, die Arbeit der Gerichte in Einklang mit der VwGO zu bringen; die Herausforderung, Personal zu gewinnen; die Einmischung an grundlegender Stelle – sei es im Gesetzgebungsprozess für das Richtergesetz oder auch nur hinsichtlich der Farbe der Robe. Nach einer Phase der Konsolidierung um die Jahrtausendwende stünden die Verwaltungsgerichte seit dem Jahr 2014 einer grundlegend veränderten Situation gegenüber. Der in die Höhe schnellenden Zahl von Eingängen habe man mit dem vorhandenen richterlichen Personal – zwischen 2004 und 2016 hat das Land keine Proberichter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingestellt – nicht mehr Herr werden können. Dank zweier Einstellungsrunden und der Verstärkung aus der Zivilgerichtsbarkeit sei heute das „Köpfchen über dem Wasser“. Die Förderung der Verwaltungsrechtspflege, insbesondere durch angemessene Ausstattung der Verwaltungsgerichte in sachlicher wie in personeller Hinsicht, sei weiterhin vordringliches Ziel der aktuell 68 Mitglieder zählenden Vereinigung.

 

 

Im Anschluss an Wilfried Kirkes richteten der Präsident des Verfassungsgerichts Brandenburg, Jes Möller, der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, Stefan Ludwig, der Präsident des Verwaltungsgerichts Potsdam, Dr. Jan Bodanowitz sowie der Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzende des BDVR, Dr. Robert Seegmüller, Grußworte an das Publikum. Dabei erinnerte Jes Möller an zwei Vorkommnisse der jüngeren Vergangenheit – die Geschehnisse um die Vermietung einer Stadthalle in Wetzlar sowie um die Abschiebung des Sami A. –, verbunden mit dem Plädoyer an die Justiz, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Hier klar Position zu beziehen, sei eine der wesentlichen Aufgaben von Berufsverbänden. Minister Ludwig lobte die Vereinigung für ihr lebhaftes und erfolgreiches Eintreten für die Belange der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die prekäre Personalsituation sei das Ministerium engagiert angegangen. Aus seiner Sicht werde sich der Personalbedarf demnächst normalisieren; auch für diese Zeit müsse das Ministerium vorplanen, wofür er um Verständnis warb. Im Anschluss unterstrich Dr. Jan Bodanowitz, Präsident des VG Potsdam, dass die Frage der Personalausstattung der Gerichte nicht nur die Arbeitsbelastung des einzelnen Richters betreffe, sondern sich unmittelbar im Rechtsstaaterleben der Bürger niederschlage. Er lobte die Vereinigung für ihre erfolgreiche Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, die maßgeblich zur anstehenden Verplanung von Proberichtern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, damit zur Verbesserung der Personalsituation, beigetragen habe. Zuletzt warnte der Vorsitzende des BDVR, Dr. Robert Seegmüller, davor, mit Blick auf aktuell zurückgehende Eingangszahlen weniger Personal einzustellen. Dagegen spreche nicht nur der enorme Bestand von bundesweit 400.000 Verfahren, sondern auch die Tatsache, dass in den kommenden zehn Jahren die Hälfte der Verwaltungsrichter in den Ruhestand eintrete. Prognosen mittelfristig stark abnehmender Eingangszahlen halte er für falsch – es sei auch zukünftig mit Asylwellen zu rechnen, zudem werde die Zahl ausländerrechtlicher Verfahren steigen.

 

 

Nach einer gelungenen musikalischen Darbietung – VRiVG Philipp Kaufhold am Saxophon und RiVG Martin Schröder an der Akustikgitarre – diskutierten zum Thema „25 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg im Wandel der Herausforderungen“ Staatssekretär a. D. Dr. Rainer Faupel, Ri‘inVG Dr. Gudrun Achenbach sowie RA Dr. Ulrich Becker, RiVerfGBbg. Dr. Rainer Faupel – Wilfried Kirkes zufolge der Spiritus Rector der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg – erheiterte das Publikum mit Anekdoten aus der Anfangszeit der Vereinigung. Ihrem ersten aus Nordrhein-Westfalen stammenden Vorsitzenden habe er den Wunsch nach blauem Besatz der Roben mit Hinweis auf eine drohende Vereinzelung der Fachgerichtsbarkeiten abschlagen müssen. Er beschrieb weiter die – heute noch bestehende – „besondere Mischung“ der Brandenburger Verwaltungsrichter, die sich einerseits aus Richtern aus den alten Bundesländern, insbesondere NRW, und andererseits aus Juristen der ehemaligen DDR zusammensetze. Erst diese Mischung habe einen erfolgreichen und nachhaltigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit ermöglicht. Die abschließende Frage an das Podium nach einer Einschätzung der aktuellen Herausforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit beantwortete Dr. Faupel dahingehend, dass das Hauptaugenmerk – damals wie heute – darauf liege, ausgewogene Entscheidungen zu treffen, die beim Unterlegenen Akzeptanz fänden. Ri’inVG Dr. Achenbach erachtete den von ihr wahrgenommen Verlust an funktioneller Macht, beispielsweise mit Blick auf das Phänomen der Reichsbürger, als besonders problematisch. Dr. Becker wiederum, der aus dem Blickwinkel eines Rechtsanwalts die Bedeutung der mündlichen Verhandlung betonte, sah es als die größte Herausforderung der Verwaltungsgerichte an, ihre − zumeist gut begründeten − Entscheidungen auch in überschaubarer Zeit zu fällen. So klang der Abend nach einer weiteren musikalischen Darbietung bei einem Empfang mit guten Gesprächen aus.

 

 

Als Fazit ist festzuhalten, dass vordingliches Thema der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg die Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten durch Überwindung der Personalnot ist. Und dass die Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg, insbesondere auch durch Förderung dieses Ziels, ein unverzichtbarer Bestandteil der hiesigen Verwaltungsrechtspflege ist.

Ri’in Dr. K. Lubitzsch (VG Potsdam)

 


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