Bericht von der Studienreise nach Wien

Bericht von der Studienreise nach Wien

Studienreise zum Österreichischen Verwaltungsgerichtshof und zum Bundesverwaltungsgericht in Wien

Am 11. und 12. Oktober 2018 unternahmen zwölf Mitglieder der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg (BbgVRV) und des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin e. V. eine Studienreise zur Information sowie zum Erfahrungsaustausch mit Richterinnen und Richtern des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungs­gerichts in Wien.

Am ersten Tag der Studienreise stand zunächst der Besuch des Bundesverwaltungsgerichts an. Am Vormittag besuchten die Kolleginnen und Kollegen eine mündliche Verhandlung vor dem Einzelrichter. Daran schloss sich ein angeregter Austausch mit dem Einzelrichter an. In diesem Rahmen kam auch die noch junge Geschichte der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte in Österreich zur Sprache, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte, die erst zum 1. Januar 2014 errichtet wurden. Dem Bundesverwaltungsgericht mit seinem Hauptsitz in Wien und den Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz aufgrund der gesetzlichen Zuweisung der Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten der Vollziehung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden die alleinige Zuständigkeit für die gerichtlichen Asylverfahren für Österreich zukomme. In der Folge der Migrationsbewegungen ab 2015 habe dieser Umstand zu einem sehr starken Anstieg der Verfahren in Asylangelegenheiten geführt. Thematisiert wurden auch die Qualität der Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie die Gewinnung der Informationen über die Herkunftsländer, wobei seitens des österreichischen Kollegen auf die beim BFA angesiedelte Staatendokumentation verwiesen wurde, die Länderinformationsblätter zu den Herkunftsstaaten erarbeite und Analysen – auch auf Anfrage des Bundesverwaltungsgerichts – zu Einzelfragen erstelle.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen begrüßte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Herr Mag. Harald Perl, die Richterinnen und Richter aus Deutschland. In seinen Begrüßungsworten betonte er die Bedeutung und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit sowie des Austauschs der Gerichte und der Richter über Grenzen hinweg; dies gelte gerade in Europa. Der Vorsitzende des BbgVRV, Herr VRiVG Kirkes, bedankte sich im Namen der Reisegruppe für den herzlichen Empfang und die Möglichkeit, Einblick in die Arbeit des Bundesverwaltungsgerichts zu gewinnen und sich mit Richtern dieses Hauses über die aufgrund der gemeinsamen europäischen Rechtsgrundlagen stellenden Fragen auszutauschen.

Den Nachmittag stellten zwei Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts den Besuchern das Gericht näher vor. Seine Zuständigkeit erstrecke sich jenseits des Asyl- und Fremdenrechts auf Rechtsstreitigkeiten u. a. aus den Bereichen Finanzmarktaufsicht, Agrar- und Gesundheitsrecht, Marktordnungsrecht, Rundfunkgebühren, Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes, Umweltverträglichkeitsprüfung, Glücksspielrecht, Schul- und Hochschulrecht, Datenschutz, Dienstrecht, Denkmalschutz, Arbeitnehmerschutz sowie Behindertenrecht. Es sei mit seinen derzeit 227 Richtern wohl das größte Gericht in Österreich. Zu den Beschäftigten zählten darüber hinaus auch Referenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiter, die die Richterinnen und Richter in ihrer Arbeit bei der Verfahrungsführung unterstützten, aber auch Entscheidungsentwürfe konzipierten oder konkrete Ermittlungsschritte durchführten. Daneben gebe es selbstverständlich auch Geschäftsstellen- und Kanzleibedienstete.

Mit einem gemeinsamen Abendessen im Restaurant “Plachutta” klang der Tag mit traditioneller Wiener Küche aus.

Der zweite Tag der Studienreise galt dem Österreichischen Verwaltungsgerichtshof. Zunächst begrüßte der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Prof. Dr. Rudolf Thienel, die deutsche Richterinnen- und Richtergruppe. In seinen einleitenden Worten gab er den Zuhörern u.a. einen Abriss der Geschichte des Verwaltungsgerichtshofes sowie einen Überblick über die Geschichte des Gebäudes, in dem der Gerichtshof im Herzen Wiens am historischen Judenplatz residiert – die ehemalige Böhmische Hofkanzlei.

Daran schloss sich ein Treffen mit einem Richter am Verwaltungsgerichtshof und einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Verwaltungsgerichtshofs an. Hierbei wurden die Struktur des Verwaltungsgerichtshofs mit 69 Richterinnen und Richtern in 22 Senaten und dessen Aufgaben erläutert, die vor allem die Entscheidung über Revisionen gegen die Entscheidungen der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte umfassen. Die Kollegen berichteten zudem über die von den deutschen Regelungen abweichende Ausgestaltung des Verhältnisses des Verwaltungsgerichtshofes zum Verfassungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof sei ein echtes Höchst­gericht. Gegen seine Entscheidungen sei namentlich eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofs nicht eröffnet. Vielmehr könne sich ein Kläger unmittelbar mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn er geltend macht, durch diese Entscheidung in seinen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten oder wegen der Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt zu sein. Daneben könne der Kläger Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Vorgestellt wurde auch das Rechtsinformationssystem des Bundes (www.ris.bka.gv.at), in dem neben den Rechtsvorschriften auch die Rechtsprechung der österreichischen Verwaltungsgerichte, des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes sowie des Verfassungsgerichtshofes eingestellt würden.

Im Anschluss daran konnten sich die Mitglieder der Reisegruppe im Rahmen einer von der Leiterin der Bibliothek des Verwaltungsgerichtshofes geleiteten Führung einen Eindruck von den historischen Räumlichkeiten verschaffen.

Nach der Mittagspause folgte als letzter Programmpunkt ein Treffen mit der Vorsitzenden der Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter (Association of European Administrative Judges – AEAJ, www.aeaj.org). Sie stellte die Vereinigung vor und berichtete. Ihr gehörten die nationalen Verwaltungsrichtervereinigungen – für Deutschland der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen – oder, sofern solche nicht bestehen, auch natürliche Personen an. Zur Strukturierung der inhaltlichen Arbeit hätten sich Arbeitsgruppen gebildet, die regelmäßige Arbeitstreffen organisierten. Gegenwärtig gebe es solche zu den Themen Asyl/Einwanderung, Umweltrecht, Steuern sowie richterliche Unabhängigkeit. Die AEAJ habe zudem einen Beobachterstatus beim Consultative Council of European Judges (CCJE, www.coe.int/en/web/ccje/home), einem beratenden Gremium des Europarates für Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Kompetenz der Richter. Auch sei die AEAJ Beobachterin beim Europäischen Netzwerk für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (European Judicial Training Network – EJTN, www.ejtn.eu), das als wesentliche Plattform für die Aus- und Weiterbildung und den Austausch von Wissen über die europäische Justiz anzusehen sei und zahlreiche Foren und Programme für den wechselseitigen Informationsaustausch anbiete.

Zusammenfassend erwies sich der Besuch bei den österreichischen Kolleginnen und Kollegen als überaus informativ und erkenntnisreich. Nicht zuletzt machte er bei aller Unterschiedlichkeit der Rechtssysteme Österreichs und Deutschlands doch auch die Vergleichbarkeit in grundsätzlichen Frage- und Problemstellungen der richterlichen Arbeit und des materiellen (Asyl-)Rechts deutlich. Es war dies nach dem Besuch des Verwaltungsgerichts Warschau im Jahr 2015 die zweite von der BbgVRV durchgeführte Studienreise, die einen guten Einblick in die ganz verschiedenartigen Verhältnisse anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht hat und darüber hinaus das Interesse über den Tellerrand der eigenen Alltagsmühen hinaus wecken soll, von den Angeboten sowohl der AEAJ als auch des EJTN Gebrauch zu machen.

RiVG Th. Jacob, Verwaltungsgericht Cottbus


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