Wirkungsvolle Vollstreckung – wenn nötig auch gegen den Staat

Wirkungsvolle Vollstreckung – wenn nötig auch gegen den Staat

Der BDVR hat sich zu dem Problem der Befolgung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gegen den Staat geäußert.

In der Praxis erweise sich die Möglichkeit einer gerichtlichen Vollstreckung gegen den Staat mitunter als ineffizient. Die Nichtbefolgung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schwäche nicht nur die Effektivität des Rechtsschutzes, sondern schädige auch Funktion und Ansehen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das in § 172 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung derzeit vorgesehene Höchstmaß eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro erzeuge keinen hinreichenden Beugedruck und es gelte, den Höchstbetrag auf 100.000 Euro heraufzusetzen. Zudem plädiert der BDVR für die Möglichkeit, eine gemeinnützige Einrichtung als Empfänger des Zwangsgeldes zu bestimmen.

Download der Stellungnahme vom 15. April 2020


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