Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylklageverfahren

Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylklageverfahren

Der BDVR hat die Bundesregierung aufgefordert, die Ressortabstimmung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylklageverfahren zeitnah zu einem Abschluss zu bringen.

Darüber hinaus schlägt er Änderungen im asylrechtlichen Verwaltungsprozess vor. Um den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung in § 78 Abs. 3 Nr. 1 Asylgesetz und der Divergenz in § 78 Abs. 3 Nr. 2 Asylgesetz effektiver auszuformen, wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsgericht die Möglichkeit einzuräumen, die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Divergenz zuzulassen, und im Gegenzug die Möglichkeit eines Zulassungsantrages für den Asylkläger auf den Zulassungsgrund des in § 138 VwGO bezeichneten Verfahrensmangels zu beschränken.

Zudem schlägt der BDVR eine Änderung vor, die es dem Verwaltungsgericht ermöglichen soll, vermehrt von der Möglichkeit einer Abkürzung der Entscheidung Gebrauch machen zu können. Insoweit solle § 77 Abs. 2 Asylgesetz geändert werden, dass von einer weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe auch abgesehen werden könne, wenn die Beteiligten dem nicht bis zum Ende der mündlichen Verhandlung oder bei Verzicht auf mündliche Verhandlung spätestens mit Abgabe der Verzichtserklärung widersprechen.

Download der vollständigen Stellungnahme vom 10. April 2020


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