DRB zur Richterbesoldung in Brandenburg

DRB zur Richterbesoldung in Brandenburg

Der Deutsche Richterbund hat Stellung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvL 8/16
über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 02. Juni 2016 – OVG 4 B 1.09 – genommen. Das Verfahren betrifft die Besoldung eines Richters aus Brandenburg für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2013.  Der DRB ist der Ansicht, dass die Richterbesoldung in Brandenburg verfassungswidrig zu niedrig war.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite des DRB


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