Beschleunigung und Vereinheitlichung asylgerichtlicher Verfahren

Beschleunigung und Vereinheitlichung asylgerichtlicher Verfahren

Stellungnahme des BDVR vom 2. März 2018: Beschleunigung und Vereinheitlichung asylgerichtlicher Verfahren zur Sicherung zeitnahen qualitativ hochwertigen Rechtsschutzes!

 

Aus dem Inhalt:

Bei den deutschen Verwaltungsgerichten waren Ende des Jahres mehr als 300.000 asylgerichtliche Verfahren anhängig. Die zeitnahe Reduzierung der Belastung der Verwaltungsgerichte erfordere nach Einschätzung des BDVR nicht nur weiterhin die personelle und sächliche Unterstützung der Landesjustizverwaltungen, sondern darüber hinaus die Begleitung dieses Prozesses durch den Bundesgesetzgeber. Der BDVR begrüßt insoweit Vorhaben, die die effiziente Durchführung asylgerichtlicher Verfahren durch Gesetzesänderungen zur weiteren Verfahrensbeschleunigung, -vereinfachung und vereinheitlichung unterstützen.

Der BDVR unterstützt in diesem Zusammenhang die beabsichtigte Änderung des Asylgesetzes, als mit ihr das Ziel verfolgt wird, die Zulassung der Berufung in Fällen grundsätzlicher Bedeutung durch die Verwaltungsgerichte auch in asylgerichtlichen Verfahren zu eröffnen. Ebenfalls erhält der Gesetzesvorschlag Unterstützung, als er eine Zulassung der Beschwerde in asylgerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Verwaltungsgerichte in Fällen grundsätzlicher Bedeutung vorsieht. Darüber hinaus regt der BDVR u.a. an, dem Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit einzuräumen, tatsächliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in Bezug auf die Beurteilung der asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in einem Herkunftsstaat einer Klärung zuzuführen.

Download der vollständigen Stellungnahme

Link zum Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen (BR-DrS 51/18)


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