BDVR zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

BDVR zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 

Stellungnahme des BDVR vom 6. Dezember 2018 zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 

Aus dem Inhalt:

 

” Der Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird aus Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßt. Er wahrt die für die Rechtsanwender wichtige Einheit des Aufenthaltsgesetzes und vereinfacht gleichzeitig die bestehenden Regelungen. Dabei ermöglicht er eine an den Belangen der deutschen Volkswirtschaft orientierte Zuwanderung von Fachkräften. Die Anknüpfung an Qualifikation, Alter, Sprache unter der Voraussetzung des Nachweises eines konkreten Arbeitsplatzes und der Sicherung des Lebensunterhalts ist ebenso sachgerecht wie die Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für Ausländer mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen. Die Beschleunigung der Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen der Fachkräfte und der grundsätzliche Verzicht auf eine Vorrangprüfung sind weitere wichtige Faktoren für die Stärkung der Fachkräftebasis der deutschen Wirtschaft. Die Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Aufenthaltstiteln können dadurch beschleunigt und Klageverfahren ggf. verhindert oder gestrafft werden.

Der Zuzug von Ausländern in das Bundesgebiet bedarf dabei weiterhin klarer Regelungen zur Steuerung und Kontrolle durch den Gesetzgeber. Diesen Anforderungen wird der Entwurf, soweit es die Neuregelung der Ausbildungsduldung und die Schaffung einer Beschäftigungsduldung betrifft, nur teilweise gerecht.” …

 

Die vollständige Stellungnahme des BDVR zum Download


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