Asylrechtliche Verfahren in Brandenburg

Asylrechtliche Verfahren in Brandenburg

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3022 des Abgeordneten Danny Eichelbaum vom 18.10.2017.

– Eingangszahlen an den Verwaltungsgerichten
– durchschnittliche Verfahrensdauer für Klagen im Asylrecht
– Verfahrensdauer der übrigen Verfahren
– Erfolg von Klagen gegen Ablehnungsbescheide in Asylverfahren
– Zahl der eingestellten / tatsächlich aktiven Richterinnen und Richter
– Personalbedarf bei den Verwaltungsgerichten
– Besetzung bewilligter neuer Richterstellen
– weiterer Bedarf und erwartete Belastung der Verwaltungsgerichte

 

Hiernach haben sich die Eingangszahlen in Asylsachen bei dem Verwaltungsgericht Cottbus ausgehend von 222 Verfahren im Jahr 2013 auf 492 (2014), 1325 (2015), 1579 (2016) und 1346 neue Verfahren im ersten Halbjahr 2017 erhöht. Bei den Verwaltungsgerichten Frankfurt (Oder) und Potsdam stellt sich die Entwicklung ähnlich dar. Während beim VG Frankfurt (Oder) im Jahr 2013 noch 571 Neueingänge zu verzeichnen waren, waren es 1063 neue Verfahren im Jahr 2014, 1591 im Jahr 2015, 2274 im Jahr 2016 und 2411 neue Asylverfahren allein im 1. Halbjahr 2017. Für Potsdam waren im Jahr 2013 noch 401 Neueingänge zu verzeichnen, 1304 im Jahr 2014, bereits 2791 im Jahr 2015, 3253 im Jahr 2016 sowie 3048 neue Verfahren im 1. Halbjahr 2017.

Gesamt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

2013 = 1.464 Neueingänge
2014 = 2.859 Neueingänge
2015 = 5.707 Neueingänge
2016 = 7.106 Neueingänge
2017 = 6.805 Neueingänge (1. Halbjahr)

Download: Landtags-Drucksache 6/7531


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