Der BDVR hat zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten unter dem 16. Januar 2023 Stellung genommen.
Der BDVR begrüßt grundsätzlich den Ansatz, den Einsatz von Videokonferenztechnik weiter zu fördern.
Allerdings äußert der BDVR Bedenken insbesondere dahingehend, dass die vorgeschlagenen Regelungen den Beteiligten in Bezug auf die Anberaumung einer Videoverhandlung weitreichende Einflussmöglichkeiten einräumen. Dadurch seien Streitigkeiten innerhalb eines Verfahrens über die Durchführung der mündlichen Verhandlung zu befürchten, die sich negativ auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken und die Kernaufgabe der Gerichte, die Gewährung effektiven Rechtsschutzes, erschweren werden könnten.
Die vollständige Stellungnahme des BDVR finden Sie auf der Internetseite des BDVR unter folgendem Link: https://www.bdvr.de/foerderung-des-einsatzes-von-videokonferenztechnik/
Den Referentenentwurf finden Sie hier: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten als pdf