Die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen haben mit der Drucksache 7/4852 einen Entwurf zum “Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger und weitere Änderungen” vorgelegt. Die BbgVRV hat mit Schreiben vom 18. Januar 2022 hierzu wie folgt gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen Stellung genommen:
Sehr geehrte Frau S,
mir ist in o.g. Sache Ihr an andere Richtervereinigungen gerichtetes Anhörungsschreiben bekannt geworden. Offenbar ist eine Anhörung unserer Richtervereinigung, die ebenfalls beim Landtag registriert ist, nicht beabsichtigt. Dies ist bedauerlich und für uns unverständlich, weil damit ein erheblicher Teil der Richterschaft an den Verwaltungsgerichten kein Gehör findet. Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Vereinigung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit über die Hälfte der – rund 100 – aktiven Richterinnen und Richter als Mitglieder repräsentiert, während andere Vereinigungen wie der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung in unserer Gerichtsbarkeit nicht annähernd eine vergleichbare Mitgliederquote vorweisen können.
Daher möchte ich anregen, dass der Haushaltsausschuss in dieser Sache und zukünftig in Angelegenheiten, die auch die Richterschaft in der Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen, unsere Vereinigung zu den Gesetzesvorhaben anhört. Entsprechend wird dies auch vom Ministerium der Justiz unserer Vereinigung gegenüber gehandhabt.
Für den Fall der Anhörung nehme ich bereits jetzt zu dem o.g. Entwurf Stellung und teile mit, dass wir die beabsichtigte inhaltsgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses hinsichtlich der einmaligen Corona-Sonderzahlung begrüßen. Auch die Bediensteten der Justiz haben seit dem Ausbruch der Pandemie große Anstrengungen unternommen, um effektiven Rechtsschutz durchgängig zu gewähren und auch öffentliche Verhandlungen unter Schutzvorkehrungen stattfinden zu lassen.
Daher möchte ich abschließend bereits jetzt anzumahnen, dass in einem baldigen nächsten Gesetzentwurf auch beschlossen wird, die in dem Tarifvertrag vereinbarte generelle Tarifanpassung ohne Einschränkungen inhaltsgleich auf die Besoldungsempfängerinnen und –empfänger sowie die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger zu übertragen.
In Anbetracht des Umstandes, dass das Tarifergebnis die absehbare Inflationsrate unterschreiten und bereits zu spürbaren Kaufkraftverlusten führen wird, wäre eine andere Verhaltensweise des Besoldungsgesetzgebers unter den Bediensteten kaum vermittelbar. Das gilt umso mehr, als aktuell wie in den kommenden Jahren der öffentliche Dienst in Brandenburg wegen seiner Altersstruktur darauf angewiesen ist, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um den erheblichen Bedarf an qualifiziertem Personal auch in Konkurrenz zum Land Berlin zu decken. Ein wichtiger Faktor dabei ist eine auch im Vergleich der Bundesländer angemessene und attraktive Besoldung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Schröder
(Vorsitzender)